Gleich mehrfach gerammt, Finsterwalde
Zeugen riefen am Sonntagmittag die Polizei in den langen Damm. Dort war ein AUDI an einem Kreisverkehr gegen das Schild mit dem Richtungspfeil gefahren. Anschließend setzte der Fahrer sein Auto zurück und rammte einen FORD-Kleinwagen. Alle beteiligten Fahrzeuge blieben bei einem Sachschaden von einigen Hundert Euro fahrbereit. Die Beamten stellten fest, dass der 79-Jährige Fahrer einen verwirrten Eindruck machte und untersagten ihm die Weiterfahrt.
Alkoholgeruch im Auto, Doberlug-Kirchhain
Polizeibeamte stoppten Sonntagnachmittag einen PKW SKODA im Baumschulenweg für eine Verkehrskontrolle. Dabei schlug ihnen Alkoholgeruch entgegen und sie führten einen freiwilligen Atemalkoholtest beim Fahrer durch. Der zeigte einen Wert von über 1,4 Promille an, weswegen der Mann mit ins Krankenhaus zur beweissichernden Blutentnahme genommen wurde. Anschließend stellten die Polizisten den Führerschein des Fahrers sicher.
Polizisten fangen Kuh, Schönewalde
Als Cowboys betätigten sich Streifenbeamte in der Nacht auf Sonntag. Anrufer hatten zwischen Jeßnik und Dubro eine Kuh auf der Straße gemeldet. Während die Beamten im Revier versuchten, den Halter ausfindig zu machen, begaben sich die Polizisten vor Ort auf Tuchfühlung mit dem Tier und hatten es nach einer Viertelstunde zurück zur Weide geleitet.
Sachbeschädigung, Massen
Am Samstagvormittag wurde festgestellt, dass unbekannte Täter Fenster der Grundund Oberschule mit Pflastersteinen beworfen haben. Zwei Steine durchschlugen ein Fenster und beschädigten dort zudem Mobiliar.Schadenshöhe 2.500 Euro
Mit Radfahrerin zusammengestoßen, Finsterwalde
Die Fahrerin eines VW stieß Freitagmorgen nach einem Vorfahrtfehler mit einer 17-jährigen Radfahrerin Am Langen Damm zusammen. Bei 300 Euro Sachschadensbilanz wurde niemand verletzt und beide Fahrzeuge blieben fahrbereit.
Info der Polizei
Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.
Grundsätzlich gilt:
- E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
- Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
- Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
- Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
- Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
- Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.
Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!
Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.
Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.