Um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in das geplante Sanierungsprojekt zu geben, lädt die Stadt Finsterwalde am 16. Mai 2025 zum „Tag der Städtebauförderung“ ein. Von 11:30 bis 14:00 Uhr besteht die Möglichkeit, die Turnhalle vor der Sanierung zu besichtigen und sich über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Gleichzeitig findet das jährliche Sportfest der Grundschule Stadtmitte statt, das spannende sportliche Aktivitäten für die Schülerinnen und Schüler bereithält. Die Stadt Finsterwalde freut sich über eine rege Teilnahme und bittet um vorherige Anmeldung:Telefon: 03531 – 783 903 E-Mail: k.dirkx@finsterwalde.de Ansprechpartnerin: Kerstin Dirkx (Ortsplanung)
Wohngeldstelle bleibt in Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde
Seit mehr als 30 Jahren steht die Wohngeldstelle der Stadt Finsterwalde allen antragsberechtigten Personen unterstützend zur Seite. Im vergangenen Jahr stellte der Rechnungsprüfungsausschuss des Landkreises Elbe-Elster in seinem Bericht jedoch fest, dass die Stadt Finsterwalde dafür nicht (mehr) zuständig und diese Leistung somit an den Landkreis Elbe-Elster zurückzugeben sei. Grundlage dafür war § 23 Abs. 1 Satz 1 des Wohngeldgesetzes und des § 13 Abs. 1 des Wohngeldsondergesetzes, wonach nur Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern für diese Dienstleistung zuständig sind.
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg dementierte die Einschätzung des Landkreises auf Prüfungsnachfrage durch die Stadt Finsterwalde, gestützt auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom September 2024. Für die Zuständigkeit einer Kommune als Wohngeldbehörde ist demnach in Hinsicht auf die Einwohnerzahl allein maßgeblich, dass die Voraussetzung der Einwohnergrenze in Höhe von 20.000 im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung vorlag. Im Ergebnis bleibt die Wohngeldstelle in Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde und ist am gewohnten Ort im Schloss (Sitz der Stadtverwaltung) zu den bekannten Sprechzeiten erreichbar. Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen, um die Wohnkosten zu mindern. Es wird als Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt. Die Höhe des Wohngelds hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und der Miete bzw. Belastung ab.