Digitale Passbilder gibt’s ab sofort im Bürgerservice Finsterwalde

Die Stadt Finsterwalde freut sich, die Erweiterung der Onlinedienste auf der Homepage mitteilen zu dürfen. Damit geht die Sängerstadt einen großen Schritt in Richtung Zukunft. Onlinedienste Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger die erweiterten Onlinedienste nutzen. Es stehen zahlreiche neue Onlinedienste auf der Homepage zur Verfügung, die es ermöglichen, Anträge und Formulare bequem von zu Hause aus zu erledigen. Zu den digitalen Angeboten zählen unter anderem:

  • Gewerbe anmelden, ändern und abmelden
  • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister erhalten
  • Führungszeugnis beantragen
  • Geburts- und Sterbeurkunden beantragen
  • Eheschließung voranmelden
  • Formulare des Standesamtes und des Bürgerservice herunterladen
  • Online-Abwicklung von Anliegen beim Fundbüro

Die Onlinedienste finden Sie direkt auf der Startseite unter www.finsterwalde.de im Bereich „Onlinedienste“. Nutzen Sie die neuen digitalen Möglichkeiten und erleben Sie eine schnellere und effizientere Bearbeitung Ihrer Anliegen in Finsterwalde!

Kontakt und Öffnungszeiten Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der Stadt Finsterwalde:

Adresse:
Stadt Finsterwalde
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde Telefon: 03531 783-0
E-Mail: info@finsterwalde.de

Öffnungszeiten: Montag: 9-12 und 13-16 Uhr Dienstag: 9-12 und 13-17 Uhr Mittwoch: 9-12 und 13-16 Uhr Donnerstag: 9-12 und 13-17 Uhr Freitag: 9-12 Uhr Jeder erste Samstag im Monat: 9-12 Uhr

Sprechzeiten der weiteren Abteilungen (Gewerbeamt, Standesamt, Kita- und Schulverwaltung, Wohngeldstelle und weitere außerhalb des Einwohnermeldeamts/Bürgerservice) Dienstag: 9-12 und 13-17 Uhr Die Stadt Finsterwalde freut sich, eine innovative Neuerung im Bürgerservice bekannt zu geben: Ab sofort steht ein digitales Passbildsystem sowie ein Selbstbedienungsterminal zur Verfügung, um die Beantragung von Ausweisdokumenten noch effizienter zu gestalten. Mit der neuen technischen Ergänzung im Bürgerservice können Einwohnerinnen und Einwohner ab sofort ihre biometrischen Passbilder direkt vor Ort erstellen lassen. Der Passbildautomat, der in bis zu 16 Sprachen klare Anleitungen bietet, überprüft die Biometrie automatisch und speichert die Bilder datenschutzkonform über einen Zahlenschlüssel. Die Bilder werden digital an den Bürgerservice übermittelt – ein Ausdruck ist nicht mehr erforderlich. Zusätzlich zum Passbildsystem ermöglicht das neue Selbstbedienungsterminal die Erfassung weiterer biometrischer Daten wie Unterschrift und Fingerabdrücke. Diese können ebenfalls vor der Antragstellung digitalisiert werden, sodass die Antragstellung beim Sachbearbeiter weniger Zeit in Anspruch nimmt. Besonders benutzerfreundlich: Das Terminal stellt sich automatisch auf die Körpergröße ein und ist somit auch für Kinder ab dem Grundschulalter und Rollstuhlfahrer geeignet. Für jüngere Kinder wird die Nutzung eines zertifizierten Fotodienstleisters empfohlen.

Wichtige Hinweise: Das Selbstbedienungsterminal ist nicht für biometrische Lichtbilder für Führerscheinanträge geeignet. Diese müssen weiterhin separat erstellt und mitgebracht werden.

Gebühren: Für die Nutzung des Passbildsystems und des Selbstbedienungsterminals fällt eine Gebühr von 6 € an, zusätzlich zu den regulären Ausweis- oder Passgebühren. Die Kosten werden nur einmal erhoben, selbst wenn gleichzeitig mehrere Dokumente, wie Personalausweis und Reisepass, beantragt werden.



Wohngeldstelle bleibt in Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde

Seit mehr als 30 Jahren steht die Wohngeldstelle der Stadt Finsterwalde allen antragsberechtigten Personen unterstützend zur Seite. Im vergangenen Jahr stellte der Rechnungsprüfungsausschuss des Landkreises Elbe-Elster in seinem Bericht jedoch fest, dass die Stadt Finsterwalde dafür nicht (mehr) zuständig und diese Leistung somit an den Landkreis Elbe-Elster zurückzugeben sei. Grundlage dafür war § 23 Abs. 1 Satz 1 des Wohngeldgesetzes und des § 13 Abs. 1 des Wohngeldsondergesetzes, wonach nur Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern für diese Dienstleistung zuständig sind.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg dementierte die Einschätzung des Landkreises auf Prüfungsnachfrage durch die Stadt Finsterwalde, gestützt auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom September 2024. Für die Zuständigkeit einer Kommune als Wohngeldbehörde ist demnach in Hinsicht auf die Einwohnerzahl allein maßgeblich, dass die Voraussetzung der Einwohnergrenze in Höhe von 20.000 im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung vorlag. Im Ergebnis bleibt die Wohngeldstelle in Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde und ist am gewohnten Ort im Schloss (Sitz der Stadtverwaltung) zu den bekannten Sprechzeiten erreichbar. Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen, um die Wohnkosten zu mindern. Es wird als Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt. Die Höhe des Wohngelds hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und der Miete bzw. Belastung ab.

Polizeibericht

Parkplatzunfall, Finsterwalde

Ein missglücktes Parkmanöver war am Donnerstagmorgen der Grund, warum auf einem Parkplatz in der Sonnewalder Straße zwei Autos zusammengestoßen sind. Die Begegnung des FORD Kleinwagens und des SKODA blieb ohne Verletzte und bei einem Sachschaden von etwa 1.500 Euro blieben beide Autos fahrbereit.

Ins Krankenhaus nach Radunfall, Finsterwalde

An der Unterführung an der Sonnewalder Straße wartete am Mittwoch kurz nach 17:00 Uhr eine Frau mit ihrem Fahrrad an einer roten Ampel. Ein weiterer Radfahrer fuhr ihr auf und beide stürzten. Der Mann hatte sich, ebenso wie die 80-jährige Frau, außerdem leicht verletzt. Beide wurden ambulant behandelt. Weil die hinzugerufenen Beamten bei dem 36-Jährigen Alkoholgeruch bemerkten führten sie bei ihm einen Atemalkoholtest durch, der einen Wert von 1,2 Promille anzeigte, weshalb sich eine beweissichernde Blutentnahme anschloss

Drogentest schlägt an, Doberlug-Kirchhain

Polizeibeamte kontrollierten am Montagabend einen E-Roller-Fahrer an der Bahnhofsallee. Sie machten einen Drogenvortest bei dem 30-Jährigen, der auf die Stoffgruppe der Amphetamine reagierte. Deshalb ordneten die Polizisten eine beweissichernde Blutentnahme an und untersagten dem Mann im Anschluss die Weiterfahrt.

Radfahrerin stürzt nach Verkehrsunfall, Finsterwalde

 In der Geschwister-Scholl-Straße sind am Montag kurz nach 16:00 Uhr ein Auto und eine Radfahrerin zusammengestoßen. Die Frau zog sich beim Sturz Verletzungen zu, die in einem Krankenhaus behandelt wurden. Nach einer ambulanten Versorgung konnte die 52-Jährige das Spital verlassen.

 Unfälle mit Postautos, Finsterwalde, Uebigau

Ein AUDI-SUV und ein Postauto sind am Montag kurz nach 14:45 Uhr in der Finsterwalder Ursulastraße zusammengestoßen. Dabei wurde niemand verletzt und die beiden Fahrzeuge blieben bei einem Gesamtschaden um die 2.000 Euro fahrbereit. Beim Rückwärtsfahren stieß gegen 14:50 Uhr in Uebigau ein Postauto gegen einen VW. Der „Polo“ war im Anschluss ein Fall für den Abschleppwagen. Der Gesamtschaden wurde auf etwa 2.500 Euro geschätzt.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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