Gemeinsam an den Start: Erster Firmen- und Vereine-Cup beim Finsterwalder Dutzend 2026

Im Rahmen des traditionellen Finsterwalder Dutzend am 12. September 2026 lädt die Stadt Finsterwalde erstmals Unternehmen und Vereine aus der Sängerstadt zu einer eigenen Teamwertung ein. Seid dabei und werdet mit eurem Team Teil dieser besonderen Laufveranstaltung in der Sängerstadt.Warum ihr mitmachen solltet? Mit der Teilnahme am Finsterwalder Dutzend könnt ihr Teamgeist und Zusammenhalt über den Arbeits- und Vereinsalltag hinaus stärken, indem ihr ein gemeinsames sportliches Ziel verfolgt. Es ist eine perfekte Kombination aus Bewegung, Spaß und Gemeinschaftserlebnis. Nutzt die Möglichkeit auch gern für die eigene Werbung, zum Beispiel in Form von einheitlichen Shirts oder ähnlichem.Das Finsterwalder Dutzend gehört seit vielen Jahren zu den festen Höhepunkten im Veranstaltungskalender und wird traditionell vom Finsterwalder Verein Neptun 08 e.V. organisiert. Jahr für Jahr bringt die Veranstaltung zahlreiche Laufbegeisterte zusammen und sorgt für sportliche Begeisterung in der gesamten Region.
Für die Teilnahme am Firmen-Cup und Vereine-Cup im Rahmen des Finsterwalder Dutzend gelten folgende Bedingungen:o Gelaufen wird die Strecke des Finsterwalder Dutzend über 4,2 Kilometer.o Startgeld: 5 Euro pro Persono Die Teamgröße ist unbegrenzt. Ebenso sind mehrere Teams proUnternehmen/Verein möglich.o Die drei schnellsten Läuferinnen und Läufer eines Teams fließen in die Wertungein.o Voraussetzung: Ihr seid eine Firma oder ein Verein aus der Stadt Finsterwalde.o Am Ende des Wettbewerbs werden sowohl die erfolgreichsten Unternehmen alsauch die erfolgreichsten Vereine mit einem Pokal ausgezeichnet.Die Stadt Finsterwalde freut sich auf zahlreiche teilnehmende Firmen und Vereine sowie auf ein spannendes Finsterwalder Dutzend 2026.Ihr habt Interesse und wollt gern als Firma oder Verein am Finsterwalder Dutzend teilnehmen? Dann meldet euch bitte bis spätestens Ende August unter stadtmarketing@finsterwalde.de, anschließend erhaltet ihr alle weiteren Informationen zur Anmeldung.

Führerscheinstelle am 16. Juli geschlossen

Die Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes in Bad Liebenwerda bleibt am Donnerstag, dem 16. Juli 2026, geschlossen. Für diesen Tag werden keine Termine vergeben.
Die Zulassungsstelle ist davon nicht betroffen und hat wie gewohnt von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr geöffnet.
Ab Freitag, 17. Juli 2026, ist die Führerscheinstelle wieder von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Für diesen Tag können Termine beantragt werden.



Polizeibericht

Feuer im Kreishaus, LK EE, Finsterwalde

Polizei und Feuerwehr wurden am Donnerstag kurz nach 08:00 Uhr in die Außenstelle des Landkreises in der Kirchhainer Straße gerufen. Ein Mann hatte dort eine Mitarbeiterin erst bedroht und dann ein Feuer in dem Büro gelegt. Die Feuerwehr konnte den Brand löschen, dennoch mussten vier Mitarbeiterinnen kurzzeitig ins Krankenhaus gebracht werden. Teils mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung, teils unter Schock. Die Polizei konnte den 35-Jährigen deutschen Tatverdächtigen in der Nähe aufgreifen und vorläufig festnehmen. Das Gebäude wurde für die Spurensicherung gesperrt. Die gemeinsamen Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei zu den Hintergründen dauern an.

PKW vs. PKW, Finsterwalde

In der Cottbuser Straße kam es am frühen Mittwoch zu einem Verkehrsunfall. Ein OPEL kollidierte, vermutlich aufgrund von Unachtsamkeit während des Ausparkens, mit einem abgestellten NISSAN. Durch den Unfall ist niemand verletzt worden und die Fahrzeuge blieben mit einer Schadenshöhe von geschätzt 1.000 Euro weiterhin fahrbereit.

Schmiererei, Rückersdorf

Mittwochmorgen wurde die Polizei über Graffiti in der Oppelhainer Straße informiert. Hier wurden in der Größe von 20 mal zwei Meter Buchstaben an eine Fassade gesprüht, woraus ein Schaden von geschätzt 2.000 Euro resultierte. Die Kriminalpolizei hat weitere Ermittlungen übernommen.

Fahrzeuganhänger gestohlen, Lichterfeld- Schacksdorf

In der Dorfstraße ist durch unbekannte Täter im Zeitraum des Dienstagnachmittags ein PKW- Anhänger entwendet worden. Dieser hatte sich zuvor auf einem nicht gesicherten Grundstück befunden. Polizeibeamte nahmen eine Anzeige auf und leiteten unverzüglich die Fahndung ein.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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