Vorbereitung der Vollsperrung der Naundorfer Straße Finsterwalde

In der Zeit von 16.06. – 01.08. 2025 ist die Vollsperrung zwischen dem Markt Finsterwalde und der Naundorfer Straße notwendig. Die Moritzstraße wird zeitweilig für den Durchgangsverkehr gesperrt. Bereits Ende April musste ein kurzes Teilstück der Naundorfer Straße in Richtung Markt aufgenommen werden, da die marode Gasleitung unverzügliches Handeln erforderte. Die eigentlich geplante Baumaßnahme beginnt dann planmäßig am 16. Juni 2025. Bis dahin ist mit Beeinträchtigungen der Fahrbahn und des Gehwegs zu rechnen. Das geplante Bauvorhaben ist zur Erneuerung der Gas- und Wasserleitungen zwingend erforderlich und wird von den Stadtwerke Finsterwalde GmbH beauftragt. Um die Beeinträchtigungen für die Anlieger so gering wie möglich zu halten, wird sichergestellt, dass den Anwohnern entsprechende Informationen zum Bauablauf vorliegen und der Fußverkehr für die Anlieger während der Bauarbeiten gewährleistet ist.
Bei Fragen steht Ihnen die Stadtwerke Finsterwalde GmbH als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrteilnehmer um Verständnis.

Wohngeldstelle bleibt in Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde

Seit mehr als 30 Jahren steht die Wohngeldstelle der Stadt Finsterwalde allen antragsberechtigten Personen unterstützend zur Seite. Im vergangenen Jahr stellte der Rechnungsprüfungsausschuss des Landkreises Elbe-Elster in seinem Bericht jedoch fest, dass die Stadt Finsterwalde dafür nicht (mehr) zuständig und diese Leistung somit an den Landkreis Elbe-Elster zurückzugeben sei. Grundlage dafür war § 23 Abs. 1 Satz 1 des Wohngeldgesetzes und des § 13 Abs. 1 des Wohngeldsondergesetzes, wonach nur Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern für diese Dienstleistung zuständig sind.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) des Landes Brandenburg dementierte die Einschätzung des Landkreises auf Prüfungsnachfrage durch die Stadt Finsterwalde, gestützt auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom September 2024. Für die Zuständigkeit einer Kommune als Wohngeldbehörde ist demnach in Hinsicht auf die Einwohnerzahl allein maßgeblich, dass die Voraussetzung der Einwohnergrenze in Höhe von 20.000 im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung vorlag. Im Ergebnis bleibt die Wohngeldstelle in Zuständigkeit der Stadt Finsterwalde und ist am gewohnten Ort im Schloss (Sitz der Stadtverwaltung) zu den bekannten Sprechzeiten erreichbar. Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen, um die Wohnkosten zu mindern. Es wird als Mietzuschuss für Mieter oder Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt. Die Höhe des Wohngelds hängt vom Einkommen, der Haushaltsgröße und der Miete bzw. Belastung ab.

Polizeibericht

Waldboden brannte, Fischwasser

Am Samstag wählten mehrere Zeugen gegen 22:30 Uhr den Notruf, weil sie brennenden Waldboden zwischen Fischwasser und Drößig festgestellt hatten. Auf bislang unbekannte Weise gerieten etwa 200 Quadratmeter Fläche in Brand, den es von der Feuerwehr zu löschen galt. Verletzt wurde niemand und die Polizei ermittelt die näheren Umstände der Brandentstehung.

Drei Mopedfahrer verletzt, Hohenleipisch

Am Samstagnachmittag fuhr eine 16-jährige SIMSON-Fahrerin auf der Landstraße zwischen Hohenleipisch und Gorden einem 18-jährigen Mopedfahrer auf. Dieser stieß durch die Wucht des Aufpralls wiederum auf einen vorausfahrenden dritten SIMSON-Fahrer im Alter von 18 Jahren. Infolge des Sturzes wurde die Frau und einer der beiden Männer in Krankenhäuser gebracht. Der dritte Fahrer begibt sich bei Bedarf selbstständig zum Arzt. Die Polizisten vermerkten einen Sachschaden von 2.000 Euro. Das Moped der Frau war nicht mehr fahrbereit. Die Fahrbahn war für etwa 30 Minuten gesperrt.

Schmerzen nach Unfall, Finsterwalde

Samstagabend waren aufgrund von Unaufmerksamkeit ein PKW RENAULT und ein PKW PEUGEOT in der Oscar-Kjellberg-Straße zusammengestoßen, was mit geschätzten Sachschäden von 20.000 Euro endete. Die 17-jährige Beifahrerin des PEUGEOT erlitt Verletzungen, die sie bei Bedarf dem Arzt vorstellen will. Der RENAULT war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Versuchter Ladendiebstahl, Finsterwalde

Am Samstagnachmittag, gegen 17:00 Uhr, versuchten zwei Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren in der Holsteiner Straße Bekleidungsoberteile zu entwenden. Hierzu hatten sie die Etiketten bereits entfernt. Beide wurden durch das Personal an die Polizei übergeben und in der Folge zu den Eltern gebracht. Das Strafermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahl wird durch die Kriminalpolizei bearbeitet.

Ladendiebe, Doberlug-Kirchhain

Am Samtsagnachmittag, gegen 17:00 Uh,r versuchten Diebe in einem Supermarkt in DoberlugKirchhain den Inhalt eines komplett gefüllten Einkaufswagens zu entwenden. Sie wurden durch einen Zeugen beobachtet, welcher die Polizei informierte. Die Täter konnten gestellt werden. Die Waren im Wert von über 700 Euro wurden an die Filiale übergeben. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Tatverdächtigen auf Weisung der Staatsanwaltschaft entlassen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Bandendiebstahl wurde eingeleitet


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

Wir sind zurück

Nach einer kurzen Pause erstrahlt mein Internetauftritt im neuen Glanz! Viel Spaß beim Stöbern!

Nach oben scrollen