Waldboden brannte, Fischwasser
Am Samstag wählten mehrere Zeugen gegen 22:30 Uhr den Notruf, weil sie brennenden Waldboden zwischen Fischwasser und Drößig festgestellt hatten. Auf bislang unbekannte Weise gerieten etwa 200 Quadratmeter Fläche in Brand, den es von der Feuerwehr zu löschen galt. Verletzt wurde niemand und die Polizei ermittelt die näheren Umstände der Brandentstehung.
Drei Mopedfahrer verletzt, Hohenleipisch
Am Samstagnachmittag fuhr eine 16-jährige SIMSON-Fahrerin auf der Landstraße zwischen Hohenleipisch und Gorden einem 18-jährigen Mopedfahrer auf. Dieser stieß durch die Wucht des Aufpralls wiederum auf einen vorausfahrenden dritten SIMSON-Fahrer im Alter von 18 Jahren. Infolge des Sturzes wurde die Frau und einer der beiden Männer in Krankenhäuser gebracht. Der dritte Fahrer begibt sich bei Bedarf selbstständig zum Arzt. Die Polizisten vermerkten einen Sachschaden von 2.000 Euro. Das Moped der Frau war nicht mehr fahrbereit. Die Fahrbahn war für etwa 30 Minuten gesperrt.
Schmerzen nach Unfall, Finsterwalde
Samstagabend waren aufgrund von Unaufmerksamkeit ein PKW RENAULT und ein PKW PEUGEOT in der Oscar-Kjellberg-Straße zusammengestoßen, was mit geschätzten Sachschäden von 20.000 Euro endete. Die 17-jährige Beifahrerin des PEUGEOT erlitt Verletzungen, die sie bei Bedarf dem Arzt vorstellen will. Der RENAULT war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.
Versuchter Ladendiebstahl, Finsterwalde
Am Samstagnachmittag, gegen 17:00 Uhr, versuchten zwei Mädchen im Alter von 13 und 14 Jahren in der Holsteiner Straße Bekleidungsoberteile zu entwenden. Hierzu hatten sie die Etiketten bereits entfernt. Beide wurden durch das Personal an die Polizei übergeben und in der Folge zu den Eltern gebracht. Das Strafermittlungsverfahren wegen Ladendiebstahl wird durch die Kriminalpolizei bearbeitet.
Ladendiebe, Doberlug-Kirchhain
Am Samtsagnachmittag, gegen 17:00 Uh,r versuchten Diebe in einem Supermarkt in DoberlugKirchhain den Inhalt eines komplett gefüllten Einkaufswagens zu entwenden. Sie wurden durch einen Zeugen beobachtet, welcher die Polizei informierte. Die Täter konnten gestellt werden. Die Waren im Wert von über 700 Euro wurden an die Filiale übergeben. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die Tatverdächtigen auf Weisung der Staatsanwaltschaft entlassen. Ein Ermittlungsverfahren wegen Bandendiebstahl wurde eingeleitet
Info der Polizei
Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer
Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs
sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im
März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem
Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im
Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße
gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern
zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder
Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch
deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger
oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell
passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den
entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen
verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld
und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So
unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern
im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.
Grundsätzlich gilt:
- E-Scooter
mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine
Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
- Seit
dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder
Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden
müssen.
- Zusätzlich
sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit
sich führen.
- Einen
Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings
gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
- Es
darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
- Für
Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt:
Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit,
sondern auch seinen Führerschein.
- Es
sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.
Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.
Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!
Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.
Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.