Verkehrszählung in Finsterwalde: Wichtige Daten für die Zukunft der Mobilität

Die Stadt Finsterwalde arbeitet derzeit an der Fortschreibung ihres Verkehrsentwicklungsplans. Um eine fundierte Planungsgrundlage zu schaffen, führt die beauftragte HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH im Zeitraum vom 31. März 2025 bis zum 8. April 2025 eine Verkehrszählung sowie eine Kordonerhebung im Stadtgebiet durch. Im Rahmen der Verkehrszählung werden an insgesamt 18 Standorten automatisierte Zählgeräte mit kameragestützter Technik eingesetzt. Dabei wird nicht in den Verkehrsfluss eingegriffen, und die Erfassung erfolgt unter strikter Einhaltung des Datenschutzes. Die Kameras sind so positioniert, dass weder Gesichter noch Nummernschilder erkennbar sind. Die sogenannte Kordonerhebung dient der Analyse des Durchgangsverkehrs. Hierbei werden an neun Standorten spezielle Sensorsysteme eingesetzt, die den Verkehrsfluss erfassen. Die erfassten Daten werden verschlüsselt gespeichert und DSGVO-konform verarbeitet. Die gewonnenen Erkenntnisse liefern wertvolle Informationen über das aktuelle Verkehrsaufkommen in Finsterwalde. Sie bilden die Basis für eine nachhaltige Verkehrsplanung, die sowohl den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger als auch den Anforderungen an eine moderne Stadtentwicklung gerecht wird.

Polizei codiert wieder Fahrräder, Herzberg, Finsterwalde

Die Polizeiinspektion Elbe-Elster bietet auch im Jahr 2025 wieder kostenlose Fahrradcodierungen an. Am kommenden Wochenende laden wir sie zu den ersten Terminen ein. Am Freitag, den 04.04.2025 sind wir von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr in der Falkenberger Straße 35 in Herzberg für sie da. Am Samstag, den 05.04.2025 begrüßen wir sie von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Sonnewalder Straße 100 in Finsterwalde. Bei einer Fahrradcodierung werden per Gravur Fahrräder, Rollatoren oder Fahrradanhänger mit einer persönlichen Buchstaben- und Zahlenkombination versehen, um Diebe abzuschrecken. Ein Eigentumsnachweis und ein Personaldokument müssen mitgeführt werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benötigen zusätzlich eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

Polizeibericht

Mit Radfahrerin zusammengestoßen, Finsterwalde

Die Fahrerin eines VW stieß Freitagmorgen nach einem Vorfahrtfehler mit einer 17-jährigen Radfahrerin Am Langen Damm zusammen. Bei 300 Euro Sachschadensbilanz wurde niemand verletzt und beide Fahrzeuge blieben fahrbereit.

Wohnungseinbruch, Staupitz

Unbekannte waren in ein Einfamilienhaus in der Grünewalder Straße eingebrochen, wie der Polizei am Donnerstag mitgeteilt wurde. Sie begaben sich gewaltsam in das Haus und entwendeten diverse Wertgegenstände. Die Polizisten sicherten die Spuren und übergaben die Ermittlungen der Kriminalpolizei.

Auto fährt Radfahrerin auf, Finsterwalde

Am Markt war Mittwochnachmittag ein PKW VW einer Radfahrerin aufgefahren, wie der Polizei um 17:30 Uhr mitgeteilt wurde. Die 91-jährige Frau erlitt keine äußeren Verletzungen, wurde allerdings wegen des Verdachtes eines Schocks zu weiteren Untersuchungen ins Krankenhaus gebracht. An den Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von etwa 500 Euro. Der ‚Passat‘ blieb fahrbereit.

Feuer neben dem Bahnhof, Finsterwalde

Am Mittwoch gegen 15:00 Uhr meldeten mehrere Zeugen den Brand eines leerstehenden Bahnhofs-Nebengebäudes in der Straße „Am Güterbahnhof“. Bisherigen Ermittlungen zufolge war das Feuer vorsätzlich gelegt worden. Die Feuerwehr hatte den Brand nach einer halben Stunde unter Kontrolle und nach weiteren 30 Minuten gelöscht. Verletzt wurde niemand, allerdings war der Sachschaden beträchtlich. Brandermittler waren am Donnerstagmorgen zur Spurensicherung vor Ort, um mögliche Umstände und Ursachen zu untersuchen. Die Ermittlungen dauern an.

Jagdansitz brannte, Finsterwalde

Mittwochnachmittag stand ein Jagdansitz in der Hohen Straße lichterloh in Flammen, was Feuerwehr und Polizei auf den Plan rief. Die Ermittlungen zur genauen Brandursache dauern an, aber bisher wird von fahrlässigem Umgang mit Feuer ausgegangen. Es entstand ein Sachschaden in Höhe mehrerer hundert Euro. Verletzt wurde niemand.

Drei Verletzte durch Verkehrsunfall, Rückersdorf

Der Polizei wurde am Mittwochnachmittag gemeldet, dass die 54-jährige Fahrerin eines PEUGEOT nach einer Unaufmerksamkeit mit dem Auto auf die Gegenfahrbahn der Friedersdorfer Straße abkam und in der Folge einen entgegenkommenden PKW RENAULT rammte. Sie selbst und die beiden Insassen des „Clio“ im Alter von 34 und 70 Jahren trugen Verletzungen davon, die der medizinischen Versorgung im Krankenhaus bedurften. Bei einem geschätzten Sachschaden von rund 15.000 Euro waren beide Autos ein Fall für den Abschleppdienst.

Alkoholverdacht am Lenker, Finsterwalde

Polizeibeamte kontrollierten Mittwochmorgen den Fahrer eines E-Scooters in der Hertastraße. Aufgrund von körperlichen Auffälligkeiten des 27-Jährigen führten Beamte einen Atemalkoholtest durch. Der Wert des Geräts lag mit 1,72 Promille deutlich im Bereich der Verkehrsstraftaten, was die Veranlassung der Blutprobe und Untersagung der Weiterfahrt nach sich zog.

Scheiben am Discounter beschädigt, Doberlug-Kirchhain

Die Mitarbeiterin eines Discounters in der Finsterwalder Straße bemerkte am Mittwoch in den Morgenstunden beschädigte Fensterscheiben am Geschäft. Unbekannte hatten Steine gegen die Scheibe geworfen, sodass ein Sachschaden von etwa 1.000 Euro entstand. Die Polizisten sicherten Spuren und leiteten ein Verfahren wegen der Sachbeschädigung ein.


Info der Polizei

Seit dem 01. März gilt für Mopeds und E-Scooter ein neuer Versicherungszeitraum. Fahrzeuge, die noch mit den alten Plaketten unterwegs sind, haben keinen Versicherungsschutz mehr. Dennoch stellten Polizisten im März jeden Tag Verkehrsteilnehmer fest, die mit abgelaufenem Versicherungsschutz oder völlig ohne Kennzeichen unterwegs waren. Im Vergangenen Jahr registrierte die Polizeidirektion Süd insgesamt 1.466 Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern zählt als Straftat, die eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Und es kann noch deutlich teuer werden: Ob ein versehentlicher Zusammenstoß mit einem Fußgänger oder im Vorbeifahren ein parkendes Auto gestreift – ein Unfall ist schnell passiert. Falls Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs sind, müssen sie den entstandenen Schaden dann aus eigener Tasche bezahlen. Sollten Personen verletzt oder gar getötet werden, können durch Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall die Kosten schnell in astronomische Höhen steigen. So unwahrscheinlich ist das Szenario nicht: Bei 61 Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Jahr 2024, wurden in 47 Fällen Personen verletzt.

Grundsätzlich gilt:

  • E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h benötigen keine Zulassung, aber einen Versicherungsschutz.
  • Seit dem 1.März 2025 gelten die grünen Kennzeichentafeln oder Versicherungsplaketten, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden müssen.
  • Zusätzlich sollten Sie den Versicherungsnachweis in Papierform oder elektronisch mit sich führen.
  • Einen Führerschein benötigen Sie nicht, um einen E-Roller zu fahren, allerdings gilt ein Mindestalter von 14 Jahren.
  • Es darf nur eine Person gleichzeitig auf dem Roller unterwegs sein.
  • Für Drogen und Alkohol gelten die gleichen Regelungen, wie für Autos. Heißt: Wer betrunken E-Roller fährt, riskiert also nicht nur seine Gesundheit, sondern auch seinen Führerschein.
  • Es sollte, wenn möglich, der Radweg benutzt werden, Gehwege sind tabu.

Die Polizei bittet, diese Punkte zu beachten und wünscht allzeit gute und unfallfreie Fahrt.

Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen!

Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.

Geben Sie niemals gegenüber fremden Personen persönliche Daten und Vermögensstände preis. Seien Sie skeptisch und wachsam. Lassen Sie sich am Telefon niemals zu Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und zu Ihren Kontodaten ein. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie die örtlich zuständige Polizei. Kontakttelefonnummern finden Sie auf der Internetseite der Brandenburger Polizei unter www.polizei.brandenburg.de oder wählen den Notruf 110.

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